Furtwangen
im Schwarzwald

Anmeldung

Mitmachen! Spass haben ...

Anmeldeformular

Mit dem Formular können Sie Ihr Kind/Ihre Kinder verbindlich zur Teilnahme an der Kinderuni Furtwangen anmelden.

Bitte lesen Sie hierzu auch im Vorfeld unsere nebenstehenden Teilnahmebedingungen.

Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie bitte per Post oder Mail an folgende Adresse:

Kinderuni Furtwangen e.V.
Stadtmarketing
Marktplatz 4
78120 Furtwangen

E-Mail: info_at_kinderuni-furtwangen.de

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Wir freuen uns auf ein tolles "Semester" mit Ihrem Kind/Ihren Kindern!

Teilnahmebedingungen und Hinweise

1. Veranstalter, Anmeldung und Vertragsabschluss

Veranstalter der Kinderuni Furtwangen ist der eingetragene gemeinnützige Verein Kinderuni Furtwangen (Veranstalter).

Mit der Anmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam, solange sie nicht vom Veranstalter bestätigt worden sind. Mündliche Anmeldungen sowie Vorreservierungen können nicht wahrgenommen werden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Zahlungseingangs berücksichtigt. Damit die Anmeldung bearbeitet wird, muss der vollständige Teilnahmebetrag in Höhe von 350,- € auf das Konto

IBAN DE35 6945 0065 0151 0042 32 bei der Sparkasse Schwarzwald-Baar (BIC SOLADES1VSS) überwiesen werden. Erst mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter kommt der Vertrag zustande. Bei unrichtigen oder falschen Angaben in der Anmeldung ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2. Rücktritt

Teilnehmer können jederzeit schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt nach einem dreimonatigen Zeitraum vor Veranstaltungsbeginn, stellt der Veranstalter einen pauschalierten Unkostenbeitrag in Rechnung.

Der Veranstalter kann bis einen Monat vor Durchführung der Veranstaltung, z. B. mangels ausreichender Teilnehmeranzahl, vom Vertrag zurücktreten. Eventuell eingezahlte Beträge werden in vollem Umfang erstattet.

3. Gesundheitszustand, Arztbesuche

Wir bitten Sie im Interesse Ihres Kindes, auf dem Anmeldebogen alle Ihnen bekannten Krankheiten, Allergien, Behinderungen, chronische Beschwerden, Medikamenteneinnahmen oder sonstige Beeinträchtigungen zu vermerken, an denen Ihr Kind leidet, damit wir dies während der Freizeit bei der Betreuung berücksichtigen können. Sollte sich Ihr Kind vor Studienbeginn mit einer ansteckenden oder nicht näher diagnostizierten Krankheit infizieren, so sind Sie verpflichtet, uns dies zum Schutz der anderen Kinder und Jugendlichen unverzüglich mitzuteilen. Sollte während der Veranstaltung eine Verletzung entstehen oder eine Krankheit auftreten, in Folge derer ein Arztbesuch nötig wird, werden Sie umgehend darüber informiert.

4. Sonstige Bestimmungen

4.1. Kurzfristige Änderungen des Programms bleiben vorbehalten.

4.2. Alle Teilnehmer verpflichten sich, den Weisungen der Betreuer zu folgen. Bei groben Verstößen gegen Bestimmungen und Weisungen sind die Betreuer berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbetrages oder eines Teils desselben besteht in diesem Falle nicht. Alle evtl. entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers bzw. dessen Personensorgeberechtigten, sie werden mit evtl. ersparten Aufwendungen verrechnet.

5. Haftungsbegrenzung

5.1. Für den Verlust oder Schäden an mitgebrachten Gegenständen haftet der Veranstalter nicht.

5.2. Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

5.3. Der Veranstalter beschränkt die Haftung bei evtl. Ansprüchen aus dem Vertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, gem. § 651 h BGB auf das Dreifache des Teilnahmebetrages, a) soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder b) soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

5.4. Bei Beeinträchtigungen oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt oder sonstige vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände haftet der Veranstalter nicht. Eine Rückerstattung geleisteter Teilnahmekosten erfolgt nur und insoweit, wie der Veranstalter von den von ihm in Anspruch genommenen Leistungsträgern Rückerstattung unter Ausschöpfung der ihr zuzumutenden Maßnahmen erhält.